Anmeldung
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt bevorzugt telefonisch, wodurch eine nähere Absprache und Terminfestlegung möglich ist.
In der Regel ist bis zum Therapiebeginn mit einer Wartezeit zu rechnen. Einen Termin zu einer sondierenden Psychotherapeutischen Sprechstunde versuche ich nach meinen Möglichkeiten einzurichten.
Um die Wahrscheinlichkeit einer kürzeren Wartezeit auf einen Therapieplatz zu erhöhen, empfehle ich für eine weitere Therapieplatzsuche auch folgende Internetseiten:
https://www.psych-info.de
https://www.kvsh.de/terminservicestelle
https://therapie.de
Wichtig: Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montags 12:15 bis 12:45 Uhr
Donnerstags 08:15 bis 08:45 Uhr
Freitags 08:00 bis 08:40 Uhr
Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten der vertragsärztlichen Psychotherapieleistungen werden von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Nach einer vorangehenden Diagnostikphase, die zunächst mindestens eine Psychotherapeutische Sprechstunde und bis zu vier (probatorische) Sitzungen umfasst, kann nach gemeinsamer Absprache ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Akutbehandlung, Kurz- oder Langzeittherapie gestellt werden.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es keine einheitliche Regelung in Bezug auf die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie. Die Unterschiede sind hier teilweise recht groß, und es hängt auch von der abgeschlossenen Police ab. Es ist daher empfehlenswert, sich im Vorfeld der Behandlung bei Ihrem privaten Krankenversicherer über die genauen Konditionen bezüglich psychotherapeutischer Behandlungen zu erkundigen.
Die Leistungen einer psychotherapeutischen Behandlung werden bei Privat- bzw. über Beihilfe Versicherten über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Die GOÄ- /GOP- Sätze sind seit mehr als 30 Jahren nicht gestiegen, im Gegensatz zu den kontinuierlich angehobenen Kostensätzen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) der gesetzlichen Krankenkassen. Daher berechne ich aus wirtschaftlichen Gründen einen angepassten Steigerungsfaktor (2,9 fach). Die höheren Kosten müssen gegebenenfalls selbst übernommen werden, falls die Kostenträger (PKVen und Beihilfestellen) diese wirtschaftliche Begründung nicht anerkennen.
Selbstzahler
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der gesetzlich geregelten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Psychotherapie ist gem. § 4 Nr.14 UStG von der Umsatzsteuer befreit, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Wenn Sie den Wunsch nach Coaching oder Beratung haben, können Sie mich ebenfalls gerne ansprechen. Die Kosten für diese Angebote werden von den Krankenkassen nicht übernommen, müssten also selber getragen werden.